Manchmal erhalten ältere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber mehr Urlaubstage als die jüngeren Kollegen. In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Aktenzeichen 9 AZR 956/12 am 21.10.2014 entschiedenen Fall erhielten die Arbeitnehmer ab ihrem 58. Lebensjahr 2 zusätzliche Urlaubstage. Einige jüngere Arbeitnehmer empfanden dies als altersdiskriminierend und klagten darauf, genau so viel Urlaub zu erhalten wie die älteren Kollegen.