Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.04.2014 ein wichtiges Urteil zur Frage der Arbeitsunfähigkeit verkündet. Eine Krankenschwester konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Nachschichten mehr leisten, ansonsten konnte sie aber uneingeschränkt arbeiten. Der Arbeitgeber hielt die Krankenschwester für arbeitsunfähig und schickte sie nach Hause. Die Krankenschwester machte gerichtlich gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschichten geltend und verlangte die Differenz zwischen ihrem Gehalt und dem bezogenen Arbeitslosengeld.