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Arbeitnehmerentsenderecht

Viele meiner Mandanten sind Bauunternehmen aus den Ländern Mittel- und Osteuropas, die Arbeitnehmer zur Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden. Diese Firmen unterliegen den Verpflichtungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, insbesondere der Verpflichtung zur Gewährung des Mindestlohns. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Verteidigung dieser Unternehmen und ihrer leitenden Mitarbeiter gegen von den Hauptzollämtern erhobene Vorwürfe der Mindestlohnunterschreitung. In diesem Bereich begleite ich meine Mandanten in ganz Deutschland von präventiver Beratung über Verhandlungen mit den Hauptzollämtern bis hin zu gerichtlicher Verteidigung. Über langfristige Erfahrungen verfüge ich auch in der Abwehr sonstiger Schwarzarbeits-Vorwürfe wie zum Beispiel Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von Scheinselbstständigkeit oder fehlender Handwerksrolleneintragung.

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